Ich möchte aus aktuellem Anlass Fotograf*innen und Kreative auf ein Verhalten aufmerksam machen, das in professionellen Zusammenhängen problematisch ist.
Nach einer kollaborativen Zusammenarbeit mit dem Model ".. … Muse" wurden die ursprünglich einvernehmlich vereinbarten Nutzungsrechte an den Bildern im Nachgang einseitig widerrufen. Gleichzeitig beanspruchte sie weiterhin das Recht, die Fotos selbst öffentlich zu nutzen.
Zur rechtlichen Einordnung:
Einseitige Entzüge von Nutzungsrechten sind nur in sehr engen Ausnahmefällen rechtlich zulässig – und widersprüchlich, wenn das Model die Arbeiten gleichzeitig selbst weiterverwendet. Ein solches Vorgehen untergräbt die kreative Zusammenarbeit und die Vertrauensbasis, auf der fotografische Projekte basieren. Ich werde rechtliche Schritte einleiten, um meine Arbeiten mehrerer Jahre weiter nutzen zu können.
Meine Empfehlung, wenn ihr Euch das ersparen wollt: Besteht immer auf einem schriftlichen Release, selbst bei vermeintlich einvernehmlichen Shoots.
Legt klare Bedingungen für Nutzung und eventuellen Widerruf fest.
Seid vorsichtig, wenn euer Gegenüber bereits in der Vergangenheit durch unberechenbares Verhalten aufgefallen ist. Seid auf der Hut, dass jemand am Ende nur seine eigene Muse sein will …
Kreative Arbeit braucht Vertrauen – und Schutz.
#Muse #ModelRelease #Urheberrecht #Fotografie #TFP #Nutzungsrechte #FairnessInDerKreativszene #Fotorecht